Rechtlich ist ein SA (Schwangerschaftsabbruch) in Deutschland nach sogenannter sozialer Indikation bis zur 12. Woche nach Konzeption erlaubt, bzw. „straffrei“.
Konzeption ist der medizinische Fachbegriff des Befruchtungszeitpunkts.
Somit etwa der 14. Zyklustag, gezählt ab dem ersten Tag der Periode.
Da die meisten Frauen den Konzeptionszeitpunkt nicht sicher kennen, rechnet man international ab dem ersten Tag der letzten Regel.
Somit ist man rein rechnerisch mit Ausbleiben der Periode bereits in der abgeschlossenen 4. Schwangerschaftswoche.
